Hühnerstall im Garten: Was sagt das Gesetz?
Hühnerstall aufstellen: Alle Regeln für Gesetz und gute Nachbarschaft!
Inhaltsverzeichnis
Hühner im Garten: Erfahren Sie, was Haltung, Hühnerstall sowie Gesetze und Nachbarschaftsregeln für das Wohl Ihrer Tiere bedeuten.
Familien- oder Privathaltung von Hühnern?
Ein Huhn gilt ebenso wie eine Katze oder ein Hund als Haustier. Somit kann jeder, der dies möchte, Hühner halten, sofern einige Regeln beachtet werden, die man als selbstverständlich bezeichnen könnte!
Als Privatperson dürfen Sie höchstens 50 Geflügeltiere über einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen halten. Als Geflügel gelten dabei alle Vögel, die in einem Geflügelhof gehalten werden können. Konkret zählt ein Huhn oder Hahn als ein Tier, eine Ente als zwei und eine Pute oder Gans als drei Tiere. Konzentrieren wir uns jedoch auf Hühner: Wenn Sie mehr als 50 Hühner länger als 30 Tage halten, gelten Sie als gewerblicher Züchter!

Solange Ihr Hühnerstall nicht mehr als 50 Hühner umfasst, die älter als 30 Tage sind, gilt er als private Haltung
Unabhängig von der Anzahl der Hühner, die Sie halten möchten, sind deren Eier außerdem ausschließlich für Ihre Omeletts und Backwaren bestimmt. Sie dürfen sie keinesfalls verkaufen! Sie dürfen sie jedoch problemlos an Ihre Angehörigen und Nachbarn verschenken.
Und schließlich: Muss daran erinnert werden, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Ihre Hühner artgerecht zu behandeln und ihnen keine Misshandlungen zuzufügen (Artikel L214-1, 2 und 3)?
Da die noch immer grassierende Vogelgrippe Anlass zur Sorge gibt, bestimmt Artikel 1 des Erlasses vom 24. Februar 2006, dass „jeder Halter von Vögeln verpflichtet ist, diese beim Bürgermeister des Ortes zu melden, an dem die Vögel gehalten werden“.
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Sobald Sie sich für die Anschaffung einiger Hühner entschieden haben, sollten Sie sich unbedingt über die baurechtlichen Vorschriften für den Bau Ihres Hühnerstalls informieren.
Ein Besuch im Rathaus ist unerlässlich
Bei jedem Projekt zum Bau eines Hühnerstalls sollten Sie sich zunächst an das Rathaus Ihrer Gemeinde wenden. Einige wenige Gemeinden verbieten Hühnerställe auf ihrem Gebiet. Viele andere Gemeinden oder Gemeindeverbände fördern den Bau sogar finanziell, vor allem, um die Menge organischer Abfälle in den Mülltonnen zu verringern. In manchen Gemeinden gilt außerdem ein örtlicher Bebauungsplan, der die Wahl und Größe eines Hühnerstalls beeinflussen kann. Liegt Ihr Haus in einem geschützten Gebiet oder gilt es als Kulturerbe, können besondere Vorschriften gelten.
Wenn Sie in einer Wohnsiedlung oder einer Eigentümergemeinschaft leben, sollten Sie ebenfalls unbedingt die entsprechende Satzung sorgfältig prüfen. Auch hier kann die Haltung von Hühnern und der Bau eines Hühnerstalls untersagt sein.
Nach diesen Formalitäten müssen Sie sich noch für die Art, Größe und den Standort des Hühnerstalls entscheiden. Auch hier gelten je nach Wahl unterschiedliche Vorschriften.

Ob gemauert oder aus Holz: Ab 5 m² muss ein Hühnerstall bei der Gemeinde gemeldet werden
Vorschriften zu Art und Größe des Hühnerstalls
Für den Bau eines gemauerten oder mobilen Hühnerstalls gelten dieselben Vorschriften wie für Gartenhäuser. Grundsätzlich und sofern kein besonderer Bebauungsplan gilt, hängen die erforderlichen Formalitäten von der Geschossfläche oder der Grundfläche ab.
| Fläche des Hühnerstalls | Was ist zu tun? |
| Fläche des Hühnerstalls bis einschließlich 5 m² | Keine Meldung erforderlich |
| Fläche des Hühnerstalls über 5 bis 20 m² | Vorherige Bauanzeige |
| Fläche des Hühnerstalls über 20 m² | Baugenehmigung |
Vergessen Sie außerdem nicht: Sobald Sie eine baurechtliche Genehmigung beantragen, also eine Bauanzeige oder Baugenehmigung einreichen, müssen Sie für einen Hühnerstall von mehr als 5 m² eine seit Anfang 2022 erhöhte Ausbausteuer entrichten.
Generell sollte der Innenraum des Hühnerstalls, also der geschützte Bereich, in dem die Hühner Eier legen und schlafen, 0,50 bis 1 m² pro Huhn bieten, das Gehege nicht mitgerechnet. Ein zu beengter Hühnerstall kann Stress, Federpicken sowie die Vermehrung von Parasiten und Krankheiten begünstigen.
Und beim Nachbarschaftsrecht?
Wenn Sie ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis haben, sollten Sie es unbedingt bewahren! Informieren Sie daher zunächst Ihre engsten Nachbarn darüber, dass Sie einen Hühnerstall aufstellen möchten. Das gehört zum guten Ton, und Sie können zugleich ihre Reaktion einschätzen.
Viele Menschen befürchten, dass ein Hühnerstall Geruchs- oder Lärmbelästigungen verursachen kann. Ihre Hühner dürfen daher die Ruhe der Nachbarschaft nicht beeinträchtigen. Das Gackern von Hühnern gilt jedoch als normal – ebenso wie das Krähen eines Hahns bei Tagesanbruch. Ungewöhnlich wird es erst, wenn das Krähen besonders laut und wiederholt auftritt. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Streitfälle in viel beachteten Gerichtsverfahren geklärt. Auch Bürgermeister werden immer häufiger von unzufriedenen Nachbarn eingeschaltet. Deshalb schützt und fördert ein Gesetz im französischen Umweltgesetzbuch vom 29. Januar 2021 inzwischen „die Geräusche und Gerüche der französischen Landschaft“. Die regionalen Stellen für Denkmalpflege und Kulturerfassung sollen die kulturelle Identität der ländlichen Gebiete bestimmen und beschreiben. Auf diese Angaben können sich Bürgermeister berufen, um mögliche Nachbarschaftskonflikte zu entschärfen.
Für die Ruhe aller sei Anfängern in Erinnerung gerufen: Eine Henne braucht keinen Hahn, um Eier zu legen!

Gackern und Krähen gelten als normale Geräusche, sofern sie nicht besonders laut und wiederholt auftreten
Die anderen Beschwerden über einen Hühnerstall betreffen meist Gerüche. Solange Sie den Kot Ihrer Hühner nicht vor den Fenstern Ihrer Nachbarn abladen, sollte es keine Geruchsprobleme geben, wenn Sie den Hühnerstall regelmäßig reinigen. Ein sauberer Hühnerstall stinkt nicht! Außerdem ist Sauberkeit für das Wohlbefinden und die Gesundheit Ihrer Hühner wichtig. Wenn Sie den Hühnermist als Dünger verwenden möchten, erkläre ich Ihnen, wie das geht.
Wenn Sie Ihren Hühnerstall in angemessenem Abstand zum Haus Ihres Nachbarn aufstellen, sollten Sie keine Probleme haben. Allerdings gibt es keinen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand. Auch hier ist gesunder Menschenverstand gefragt.
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